Im Zuge einer rechtlichen Klärung erfolgte die Überarbeitung der Feuerwehr Alarmierungsstichworte. In Abhängigkeit von der/den eingehenden Meldung/en erfolgt durch den Disponenten der RFL eine Ersteinschätzung und Zuordnung des Ereignisses zu den nachstehenden Alarmierungsstichworten. Der Alarmplan und die Ausrückeordnung der alarmierten Feuerwehr/en bestimmt die Einsatzmittel und die Anzahl der Einsatzkräfte. Eine Alarmierung mit nachstehenden Stichworten bedeutet immer Gefahr im Verzug und erlaubt die Verwendung von Sondersignalen.
Detailübersicht der Stichworte (PDF)
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