Brandschutzordnung
über den Brandschutz in der Gemeinde Mittelberg
§ 1 Feuerwehr
Entsprechend der örtlichen Gliederung bestehen im Gemeindebereich Mittelberg drei Ortsfeuerwehren, und zwar in Riezlern, Hirschegg und Mittelberg. Die Ortsfeuerwehr Riezlern ist im Sinne des § 34 Abs. 2 Feuerpolizeiordnung Stützpunktwehr (Hauptfeuerwehr).
§ 2 Brandschutzbereiche
Das Gebiet der Gemeinde Mittelberg wird in drei Brandschutzbereiche eingeteilt. Zur Brandbekämpfung sind zuständig:
a) Die Stützpunktwehr Riezlern für die Ortschaft Riezlern und mit ihren Spezialgeräten und Spezialfahrzeugen für das gesamte Gemeindegebiet;
b) die Ortsfeuerwehr Hirschegg für das Gebiet der Ortschaft Hirschegg;
c) die Ortsfeuerwehr Mittelberg für das Gebiet der Ortschaft Mittelberg;
§ 3 Alarmierung
Die Alarmierung ist mittels Alarmplan, hinterlegt bei der Rettungs- und Feuerwehr-Leitstelle, geregelt. Im gesamten Gemeindegebiet sind bei Brandeinsätzen ab dem Mittelereignis (f3) neben der jeweiligen Ortsfeuerwehr auch die Drehleiter und das Kommandofunkfahrzeug der
Stützpunktwehr Riezlern zu alarmieren.
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Brandschutzordnung
vom 18. Juli 1977 außer Kraft.