Aufgrund immer besserer technischer Ausrüstung und dadurch schwereren Fahrzeugen, standen die Blaulichtorganisationen zunehmend vor dem Problem, Fahrer für schwere Einsatzfahrzeuge über 3,5 t zu finden. Feuerwehrmänner die im Besitz des B-Führerscheins waren, wurden dadurch in ihrer Einsatzbereitschaft eingeschränkt. Als Folge wurde die Berechtigung gefordert, mit dem B-Führerschein auch KFZ bis 5,5 t lenken zu dürfen, anders wäre eine flächendeckende Versorgung Österreichs nicht mehr gesichert gewesen. Um künftig Fahrzeuge mit zwischen 3,5 und 5,5 Tonnen mit dem B-Führerschein lenken zu dürfen, muss aber eine interne Ausbildung samt Prüfung absolviert werden.
Wie diese Ausbildung aussehen soll, darüber wird erst nach dem Gesetzesbeschluss verhandelt. Es wird eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Ausbildung angestrebt.
Verkehrsministerin Doris Bures verabschiedete nun eine entsprechende Novelle zum Führerscheingesetz, die es künftig Fahrern von Feuerwehren und Rettungsorganisationen erlaubt, mit dem B-Führerschein bis zu 5,5 t schwere Einsatzfahrzeuge zu lenken.